Häufig gestellte Fragen


Ich habe mehrere Kinder, die in die Schule gehen, muss ich für jedes einzeln Mitgliedschaft zahlen?
Mitglieder des Elternvereins sind die Eltern. Wenn also mehrere Kinder die Schule besuchen, ist der Mitgliedsbeitrag daher auch nur einmal zu zahlen.

Wer kann zu einer Elternvereinssitzung kommen?
Jedes Mitglied des Elternvereins kann zu den Sitzungen kommen. Pro Klasse sollte zumindest ein Vertreter anwesend sein.

Wie kann man KlassenelternverterIn werden?
KlassenelternvertreterIn kann werden, wer sich beim Klassenforum (Elternabend) dafür meldet und die Zustimmung der Klasseneltern erhält.

Wie setzt sich der Vorstand des EV zusammen?
Der Vorstand des Elternvereins setzt sich zusammen aus Obmann/Obfrau, Schriftführer, Kassier und deren StellvertreterInnen. Die Wahl des Vorstands erfolgt in der Hauptversammlung.

Welche Aufgaben haben die KlassenelternvertreterInnen?
KlassenelternverterInnen stellen das Bindeglied zwischen dem Lehrer/der Lehrerin und den Eltern einer Klasse dar und sorgen für ausreichend Kommunikation und Informationsaustausch. Sie greifen bei Problemen vermittelnd ein, wenn diese die ganze Klasse, Teile davon oder auch einzelne Schüler betreffen, wenn die Eltern dies selbst nicht tun.
Weiters sollen KlassenelternverterInnen den Elternverein unterstützen und die Klasseneltern über die Beratungen und Beschlüsse im EV-Ausschuss und in der Jahreshauptversammlung informieren bzw. Anregungen, Wünsche und Beschwerden dem EV-Ausschuss übermitteln.

 

 

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